Unsere Forderungen

Die Verankerung eines Nachteilsausgleichs in den Schulverordnungen Berlin und Brandenburgs ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Unsere Forderungen gehen aber darüber hinaus. Wir setzen uns ein für:

  • Einen Nachteilsausgleich, welcher nicht auf zwei oder drei Jahre beschränkt ist. Unserer Erfahrung nach bestehen die sprachbedingten Nachteile auch nach diesem Zeitraum hinaus.
  • Der Zeitraum, für welchen der Nachteilsausgleich gewährt wird, sollte von dem Alter der Schüler*innen bei ihrem Ankommen in Deutschland abhängig sein. Schüler*innen, die erst im fortgeschrittenen Alter nach Deutschland kommen, sind länger mit sprachbedingten Nachteilen konfrontiert und benötigen daher auch längere Zeit einen Nachteilsausgleich.
  • Eine genauere Definition der Zeitverlängerung. Es soll eine eindeutige Regelung geben, auf die sich Schüler*innen beziehen können. Wir schlagen vor, dass sich die Bearbeitungszeit für Schüler*innen mit nicht deutscher Herkunftssprache um 20% verlängern soll. Zum ausgearbeiteten Vorschlag der CAJ Berlin zur Gestaltung des Nachteilausgleichs

Maßnahmen zur Erweiterung der Chancengleichheit von jungen Menschen, die Deutsch nicht als Herkunftssprache sprechen 

Die CAJ Berlin setzt sich dafür ein, dass die Nachteile auf dem Bildungsweg der jungen Menschen, welche nicht Deutsch als Herkunftssprache sprechen, ausgeglichen werden. 

Aus dem Ausland zugezogenen Schüler*innen ohne hinreichende Deutschkenntnisse kann in Berlin und Brandenburg nach aktueller Schulverordnung ein Ausgleich sprachbedingter Nachteile in der SEK 1 und SEK 2  gewährt werden. Die CAJ Berlin begrüßt den Erlass dieser Regelung als  Schritt hin zu einer Erweiterung der Chancengleichheit. 

Gleichzeitig setzt sich die CAJ Berlin für folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der aktuellen Regelung zum Nachteilausgleich ein: 

Die CAJ Berlin setzt sich dafür ein, dass das Recht auf einen Nachteilsausgleichs für die Schüler*innen mit nicht deutscher Herkunftssprache sowohl in Berlin als auch in Brandenburg nicht auf zwei bzw. drei Jahre beschränkt sein soll. 

Die CAJ Berlin setzt sich stattdessen dafür ein, dass der Nachteilsausgleich differenziert nach Alter beim Ankommen der Schüler*innen ergeben wird. Kommt jemand in der 1.-3. Klasse nach Deutschland, soll der Nachteilsausgleich für sie* ihn 2 Jahre gelten, kommt er*sie in der 4.-6. Klasse, soll der Nachteilsausgleich für 4 Jahre gelten, kommt er*sie ab der 7. Klasse, bekommt er*sie diesen Ausgleich bis zum Ende der Schulzeit bzw. zum schulischen Teil der Ausbildung bzw. dem Ende des Studiums. Kommt er*sie im Studium nach Deutschland gilt der Nachteilausgleich bis zum Ende des Studiums.

Die CAJ Berlin setzt sich für eine konkrete Regelung der Zeitverlängerung durch den Nachteilsausgleich ein. Die Bearbeitungszeit für Schüler*innen mit nicht deutscher Herkunftssprache sollte sich demnach um 20% verlängern, um zu verstehen, zu schreiben und Korrektur zu lesen. 

Auch soll der Nachteilsausgleich ein Recht auf Deutsch-Nachhilfe, die von der Schule/ Ausbildung/ der Hochschule gestaltet wird, beinhalten. Die Bildungseinrichtungen sollten dabei die Selbstorganisation der Schüler und Schülerinnen bei gegenseitiger Nachhilfe in Fächern,  in denen  die deutsche Sprache wichtig ist, unterstützen.